Impressum

Inhaber & Medieninhaber:
Diana Deva Baumann – Einzelunternehmen
Reine Rechnungsanschrift!
Blumauer Straße 39/3/3, 2601 Sollenau, Österreich
hallo@devamarleen.at

Zuständige Kammer:
Wirtschaftskammer 2700 Wiener Neustadt, Hauptplatz 15
Gewerbetreibende & Neue Selbständige (verliehen in der Republik Österreich)
Berufsrechtliche Regelungen: Gewerbeordnung. Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Gewerbe und Handwerk.
Unternehmensgegenstand des Medieninhabers: 
– Freischaffende Künstlerin (Illustration & Design)
– Kunstgewerbe & Handwerk – Erzeugung von kunstgewerblichen Zier- und Schmuckgegenständen
– Humanenergetik – Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit 

Alle Inhalte dieser Webseite unterliegen dem Urheberrecht. Die Bilder, Fotos und Grafiken auf dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Die Webseite enthält womöglich Links zu anderen Webseiten für deren Inhalt ich nicht verantwortlich bin. Ausgenommen shop.devamarleen.at

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die nachfolgenden allgemeinen Vertragsgrundlagen gelten für alle an Diana Baumann (www.devamarleen,at), folglich auch „Künstlerin“ genannt, erteilten Aufträge im Design & Illustration Bereich. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1.      KENNZEICHNUNG und URHEBERSCHUTZ

Die Künstlerin hat das Recht, ihre Arbeit zu signieren und auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin genannt zu werden. Bei der digitalen Erfassung der Werke muss der Name der Künstlerin mit „Diana Deva M.“ mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden.

Die/der Auftraggeber/in ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die Originale noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zu bearbeiten oder sonst zu verändern und/oder bearbeiten oder verändern zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Lieferung oder Leistung. Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namensnennungsrechte ist die Künstlerin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Vergütung zu verlangen. Das Recht zur Verwendung der Illustrationen erlischt, wenn eine dritte Person ohne Genehmigung der Künstlerin Änderungen am Werk vornimmt, die nicht in einem Angestelltenverhältnis zum/zu der Auftraggeber/in steht. Alle von ihr erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt von der Künstlerin zum Zweck der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

Die vom Illustrator zu erbringenden Leistungen unterfallen dem Urheberrechtsschutz. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. Die Zahlung lediglich eines Werkhonorars berechtigt noch nicht zur Nutzung. Hierzu bedarf es einer gesonderten Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten und deren angemessener Vergütung.

2.      RECHTEÜBERTRAGUNG

An den Arbeiten oder Leistungen der Künstlerin werden reine Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht, insbesondere an Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen (Final Art), wird nicht übertragen.

Die Künstlerin räumt dem/der Auftraggeber/in das unwiderrufliche, zeitlich, räumlich, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, das zum Erwerb angebotene Arbeitsergebnis umfassend mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung zu nutzen, zu verwerten, zu veräußern. Das abgegebene Arbeitsergebnis darf zu Werbezwecken digital und auch in gedruckter Form unbefristet verwendet werden.

Die Übertragung der Rechte beginnt mit finalem Abschluss eines Projektes. Die benötigten Feindaten werden dem/der Auftraggeber/in per E-Mail oder über ein Datenübertragungsportal übergeben. Rechte an den Leistungen der Künstlerin, insbesondere Nutzungsrechte, gehen mit vollständiger Zahlung der gesamten den Auftrag betreffenden Vergütung der Künstlerin auf den/die Auftraggeber/in über.

Die Rechtseinräumung umfasst ausdrücklich alle bekannten und unbekannten Formen von Angebotsmöglichkeiten im Internet und in gedruckter Form, insbesondere die Möglichkeit zur Einbindung innerhalb kostenpflichtiger Online-Dienste und Websites sowie innerhalb des frei zugänglichen Internets. Insbesondere räumt die Künstlerin folgende ausschließlichen, zeitlich und territorial unbeschränkten Nutzungsrechte ein:

a)      Das Recht der Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, d.h. das Recht, das Arbeitsergebnis, unter Einbezug jeglicher technischer Möglichkeiten, insbesondere durch die digitale Einbindung im Rahmen der Website, unbegrenzt zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben.

b)     Das Recht der Zurverfügungstellung auf Abruf, d.h. das Recht, das Arbeitsergebnis abzuspeichern, für die Öffentlichkeit bereitzuhalten, an einen oder mehrere Abrufende zu übertragen, und zwar in allen analogen oder digitalen elektronischen Datenbanken, elektronischen Datennetzen.

c)      Das Recht der öffentlichen Wiedergabe, d.h. das Recht, das Arbeitsergebnis gewerblich oder nicht gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger bzw. andere Datenträger, insbesondere auch Magnetbänder, Magnetbandkassetten, Bildplatten, Chips, in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken öffentlich wiederzugeben.

d)     Das Werberecht, d.h. das Recht, das Arbeitsergebnis für die Bewerbung der Plattform im Internet, auch in jeglichen anderen Medien und außerhalb des Internets, namentlich im Fernsehen und in Printmedien zu verwenden.

e)      Die Rechtseinräumung umfasst auch eine Benutzung des Arbeitsergebnisses und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Werken.

Die Verwertung des Urheberrechtes am Werk und das Werk selbst bleiben im Besitz der Künstlerin. Über den Umfang der Nutzung steht der Künstlerin ein Auskunftsanspruch zu. Vorschläge des/r Auftraggebers/in oder seine sonstige Mitarbeit begründen keine (Mit-) Rechte des/der Auftraggebers/in, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Die Künstlerin behält das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht bei, die erschaffenen Werke zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang, entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung.

Der Auftraggeber ist keinesfalls berechtigt, die Werke der Künstlerin zu Zwecken des Text- und Data-Minings, insbesondere zur Ermöglichung eines Einsatzes im Rahmen von Werken, die durch Künstliche Intelligenz (KI) geschaffen werden, zu nutzen.

3.      DATENSCHUTZ und GEHEIMHALTUNG

Alle Informationen, welche der Künstlerin in Zusammenarbeit mit dem/der Auftraggeber/in bekannt werden, werden strikt vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn das zur Projektbearbeitung notwendig und vorher vereinbart worden ist. Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich desgleichen, alle ihm während der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen die Künstlerin betreffend, strikt vertraulich zu behandeln, soweit die Weitergabe an Dritte nicht vorher abgesprochen wird. Diese Vereinbarung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

4.      ZUSICHERUNGEN DES/DER AUFTRAGGEBERS/IN

Der/die Auftraggeber/in ist verpflichtet, der Künstlerin rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen. Der/die Auftraggeber/in stellt sicher, dass die Künstlerin die zur Nutzung dieser Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der/die Auftraggeber/in ist weiter verpflichtet, der Künstlerin auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können, und von denen der/die Auftraggeber/in erkennen kann, dass sie der Künstlerin unbekannt sind. Soweit die Künstlerin zusammen mit dem/der Auftraggeber/in gemeinsam Entwicklungsstufen definiert und der/die Auftraggeber/in zur Erreichung dieser Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er/sie verpflichtet, alle von ihm/ihr zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen.

5.      AUFTRAGSFINALISIERUNG & VERGÜTUNG

Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, einschließlich Präsentationen, Entwürfe und Werkzeichnungen, sind vergütungspflichtig, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Die Vergütung setzt sich zusammen aus:

a) dem Werkhonorar

b) der Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte 

Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entsteht unabhängig davon, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Auftraggeber von den Nutzungsrechten Gebrauch macht.

Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt die Vergütung für die Nutzung, nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Die Lieferverpflichtungen der Künstlerin sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen für den Druck aufbereitet zur Versendung gebracht sind. Die Übergabe der Daten erfolgt digital.

Die Informationen für die Aufbereitung der Daten für den Druck erhält die Künstlerin vom/von der Auftraggeber/in in schriftlicher Form.  Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt, vom/von der Auftraggeber/in zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum.  

Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störungen des Computers, schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der Künstlerin nicht zu vertretene Umstände zurückzuführen, wird die Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Künstlerin beim Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt werden dem/r Auftraggeber/in angezeigt.

6.      ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Vergütung ist mit Vorkasse bei angenommenem Angebot fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich ein Auftrag in seiner Abwicklung über mehr als vier Wochen oder erfordert er vom Illustrator finanzielle Vorleistungen, so sind folgende Abschlagszahlungen zu leisten:

40% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung mit Vorkasse

60 % nach Fertigstellung und Überlieferung.

Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem Illustrator zumindest die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung nach dem oben Genannten bereits fällig gewordenen Abschlagszahlungen.

7.      MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG und HAFTUNG

Bei der künstlerischen Umsetzung des ihr erteilten Auftrages genießt die Künstlerin Gestaltungsfreiheit. Trifft ihre Illustration(das Design mit zwei Entwürfen nicht den Geschmack des/r Auftraggebers/in oder entspricht ihr Stil nicht den Vorstellungen des/r Auftraggebers/in, so begründet dies allein keinen Mangel ihrer Leistungen. Die Gewährleistungsrechte des/r Auftraggebers/in setzen voraus, dass diese/r die von der Künstlerin gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt,

in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft und Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen Mangel dar.  

Soweit ein von der Künstlerin zu vertretener Mangel vorliegt, ist sie zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der/die Auftraggeber/in nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist.  

Auf Schadensersatz haftet die Künstlerin – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit sie den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des/r Auftraggebers/in sowie Schäden auf Grund von Verletzungen der Kardinalpflichten der Künstlerin.  

Eine Haftung für Computerviren wird ausgeschlossen, sofern die Künstlerin nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.  

Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen und Reinzeichnungen durch den/die Auftraggeber/in übernimmt diese/r die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom/von der Auftraggeber/in freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Künstlerin. Für wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit haftet die Künstlerin nicht.  

8.      ANWENDBARES RECHT

Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen Gerichtsstand gilt der Geschäftssitz der Künstlerin. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.  

9.      KÜNDIGUNG

Die Künstlerin behält Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Der/die Auftraggeber/in ist berechtigt, den Auftrag zu kündigen wenn mind. drei Entwürfe nicht seine Vorstellung treffen. In diesem Fall werden die durch die Künstlerin bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und die angefallenen und nachgewiesenen Sachkosten abgerechnet. Eine bei Projektabbruch durch den/die Auftraggeber/in bereits begonnene Arbeitsphase wird auch dann als abgeschlossen berechnet,

wenn der/die Auftraggeber/in auf die Übermittlung und eventuelle Nutzung der Arbeitsergebnisse dieser Phase verzichtet. Ebenso ist die Künstlerin jederzeit berechtigt, den Auftrag zu kündigen. In diesem Fall erlischt der Anspruch der Künstlerin auf die Abrechnung der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen.  

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Zur Aufbewahrung der Illustrationen ist die Künstlerin nach Auftragserfüllung nicht verpflichtet. Die Künstlerin ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im Computer erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren und/oder zeitlich unbegrenzt an den/die Auftraggeber/in herauszugeben. Wünscht der/die Auftraggeber/in die jahrelange Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für Änderungen des Schriftformerfordernisses. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.